Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu den folgenden Fragen und Anliegen:

Wenn Sie Mitglied der Sektion werden wollen, können Sie einen Antrag an den Vorstand der Sektion richten (via Mail an Johannes Giesecke: johannes.giesecke@hu-berlin.de). Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular. Über Mitgliedschaftsanträge entscheidet der Sektionsvorstand vierteljährlich. Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft besteht in der aktiven Teilnahme an den Tätigkeiten und Veranstaltungen der Sektion, die in der Regel nachgewiesen werden kann durch Vorträge auf Sektionstagungen und/oder den regelmäßigen Besuch von Sektionsveranstaltungen. Darüber hinaus ist eine Sektionsgebühr (siehe unten) zu entrichten. 

Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft in der Sektion und die Mitgliedschaft in der DGS voneinander unabhängig sind. Wir möchten Sie aber ermuntern, als Mitglied der Sektion auch unserem Dachverband, der DGS, als Mitglied beizutreten – Informationen dazu erhalten Sie hier.

Als Mitglied der Sektion sind Sie aktiv und passiv wahlberechtigt für die Wahlen zum Vorstand der Sektion und können die Sektionsarbeit auf den Mitgliederversammlungen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug müssen Mitglieder eine Sektionsgebühr zahlen.

Darüber hinaus erhalten Sie automatisch unsere regelmäßigen Newsletter mit Informationen zu Veranstaltungen, Stellenausschreibungen, Neuerscheinungen und anderen Informationen rund um die Soziologie sozialer Ungleichheit. (Hinweis: Sie können diesen Newsletter auch erhalten, wenn Sie nicht Mitglied der Sektion sind, und sie können den Newsletter auch als Mitglied abbestellen. Bitte schreiben Sie dazu und für Newsletter-Meldungen eine Mail an newsletter@soziale-ungleichheit.de

Ab dem Jahr 2014 erhebt die Sektion Soziale Ungleichheit und Sozialstrukturanalyse eine Sektionsgebühr. Damit soll, auch angesichts der Größe der Sektion und der geänderten Mitgliedschaftsbedingungen, die Mitgliedschaft in der Sektion einen verbindlicheren Charakter bekommen. 

Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich aus rechtlichen Gründen (die Sektionen der DGS sind steuerrechtlich nicht autonom, sondern Teil der DGS) nicht um einen Mitgliedsbeitrag, so dass Sie auch keine Bescheinigung erhalten, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Die Sektionsgebühr ist gestaffelt und beträgt

  – 10€ pro Jahr für alle ordentlichen Professorinnen und Professoren

  – 5€ pro Jahr für alle anderen Mitglieder.

Die Sektionsgebühr wird (ab 2014) ab dem Jahr des Beitritts zur Sektion fällig. Für die Überweisung der Jahresgebühr empfehlen wir Ihnen einen Dauerauftrag einzurichten. Die Gebühr sollte nicht später als bis zum 30. November jeden Jahres auf das Konto der Sektion eingegangen sein. Nicht entrichtete Gebühren führen zur Aufhebung der Mitgliedschaft.

Die Sektionsgebühr verwenden wir u.a. für die Finanzierung von Reisekostenzuschüssen für NachwuchswissenschaftlerInnen, die auf Veranstaltungen der Sektion vortragen möchten und für Kosten, die im Rahmen der Vorstandsarbeit und von Sektionsveranstaltungen anfallen.

Wenn Sie Fragen zu (Fehl-)Buchungen oder sonstigen Problemen zur Sektionsgebühr haben, wenden Sie Sich bitte an Johannes Giesecke (johannes.giesecke@hu-berlin.de).

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, insbesondere der Mail-Adresse, über folgendes Formular mit.

Sie können Ihre Mitgliedschaft in der Sektion jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen beenden. Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular.